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Leitfaden Entlohnung von AsylwerberInnen mit Dienstleistungsscheck (DLS)

Voraussetzung: Zulassung zum Asylverfahren seit mindestens drei Monaten (weiße Karte)  

Tätigkeiten:  Haushaltstypische Dienstleistungen im Privathaushalt  (z.B. Gartenarbeiten, Reinigungsarbeiten, Kinderbetreuung) 

Achtung:  Gemeinnützige Arbeit soll nicht mit privater Tätigkeit über DLS kombiniert werden. 

Höchstverdienstsummen für AsylwerberInnen: 110 Euro/Monat + 80 Euro/Monat für jedes Familienmitglied 

Mindestentlohnung für Haushaltshilfe (2017): 11,75 Euro/Stunde 

Achtung: Für höherwertige  Arbeiten gelten höhere Beträge (z.B. Kinderbetreuung  12,75 Euro,   Haushaltshilfe   mit  Kochen  12,15  Euro,  Reinigungsarbeit   nach  Professionisten-Arbeit   z.B. Ausmalen 15,81 Euro) 

Bezahlung mit DLS: Variante A (mit Schriftstücken und per Post) 

  1. ArbeitgeberIn  und  ArbeitnehmerIn  füllen  gemeinsam  das  sog  Beiblatt  mit  der jeweiligen Spalte für   ArbeitgerberIn (abgekürzt „AG“) und ArbeitnehmerIn („AN“) aus und unterschreiben ihre Spalte 

    Beiblätter liegen entweder auf oder können von der Webseite „www.dienstleistungsscheck-online.at“ problemlos heruntergeladen und ausgedruckt werden. 

    Achtung: In der Spalte ArbeitnehmerIn  sind IBAN und BIC (ersichtlich auf Bankomatkarte) anzugeben. Die Auszahlung erfolgt nämlich immer auf das Konto des/der Arbeitnehmerin (keinesfalls über Geldbriefträger). Außerdem ist das Kästchen zur Übermittlung eines Antrags zur Selbstversicherung  anzukreuzen. Das Beiblatt gilt dann als solcher Antrag und muss der zuständigen Gebietskrankenkasse zukommen (geht automatisch) 
  2. Das  ausgefüllte  Beiblatt  wird  entweder  bei  der  zuständigen  Gebietskrankenkasse (also TGKK) persönlich abgegeben oder per Post an die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau („VAEB“), Lessingstraße 20, 8010 Graz, gesendet. Dort erfolgt die Registrierung des DLS-Verhältnisses. 

    Achtung PortofreiKouvertadiVAE(miTGKalAbsendersinbedeTGKerhältlich oder bei der VAEB anforderbar.
  3. DLS können in jeder Trafik oder Postfiliale im Wert zwischen 1 und 100 Euro gekauft werden. Zum Nominalbetrag kommt ein Versicherungsbeitrag in Höhe von 2% dazu. Diese Summe stellt die Gesamtbelastung für den/die AG dar, es fallen keine weiteren Kosten an.
  4. Die DLS werden dem/der AN entsprechend Arbeitszeit und Stundenlohn zum Zweck der Bezahlung ausgehändigt.

    Achtung: Am DLS sind der Tag der Arbeit und die SozVersNr des/der AN anzugeben. Den Abriss soll der/die AG zum Zweck des Nachweises der Bezahlung behalten. Es ist daher pro Arbeitstag ein DLS auszustellen.
  5. Die DLS werden per Post an die VAEB gesendet (zu Kouverts siehe oben) oder bei der TGKK abgegeben. In der Folge wird der Nominalbetrag der DLS dem Konto des/der AN gutgeschrieben.

    Achtung: Der oder die ersten DLS können auch gleichzeiti mit dem Beiblatt an die VAEB gesendet oder bei der TGKK abgegeben werden.

    Achtung DiDLmüssespätestenbizuEnddeFolgemonatabgegebeoder abgesendet werden.

Bezahlung mit DLS: Variante B (online)

  1. Registrierung

    a)  ArbeitgeberIn

    Internetseite www.dienstleistungsscheck-online.at Registrierung ArbeitgeberIn ausfüllen und Zugangsnummer anfordern online absenden. Die Zugangsnummer wird von der VAEB per Post mit Einschreiben zugesendet.

    b)  ArbeitnehmerIn

    Internetseite www.dienstleistungsscheck-online.at Registrierung ArbeitnehmerIn ausfüllen und Zugangsnummer anfordern online absenden. Die (eigene) Zugangsnummer für den AN wird von der VAEB per Post mit Einschreiben zugesendet

    Achtung: Wenn man als AG versucht, auf dem eigenen PC die Registrierung r den AN vorzunehmenstößt man auf die Schwierigkeitdass im Registrierungsformulabereits die Daten des AG aufscheinen. Der AN sollte aber r sich selbst und gesondert registriert sein. Daher wird man wohl r diesen Zweck einen anderen PC verwenden müssen.
  2. DLS online kaufen
    Login auf der Internetseite Dienstleistungsscheck mit der Zugangsnummer und mit der Kreditkarte DLS in der gewünschten  Höhe kaufen. Dadurch entsteht bei dem/der AG ein Guthaben, über das er dann verfügen kann.
  3. Einladung des AN durch den AG
    An der angegebenen Stelle der Internetseite den gewünschten AN mit dessen Zugangsnummer einladen.
  4. Annahme der Einladung durch den AN
    Der AN logt mit seiner Zugangsnummer auf der Internetseite Dienstleistungsscheck ein, sieht dort die Einladung eines AG und nimmt diese durch Anklicken an.
  5. Online-Bezahlung der DLS

    a) Login durch den AG  auf der Internetseite Dienstleistungsscheck mit seiner Zugangsnummer (scheint möglicherweise schon auf) und zu Bezahlung. Dort Angabe der SozVersNr des AN, der Summe, die gezahlt werden soll, von Tag und Stunde der Arbeit und online absenden

    b) Der Betrag wird automatische auf das Konto des AN gebucht

Kombination der Varianten A und B

Der AG könnte die DLS online kaufen (also wie in Variante B), diese dann aber vom eigenen PC herunterladen und ausdrucken und dann dem AN aushändigen. Es folgt Ausfüllen und Übermitteln der DLS wie in Variante A 4. und 5.

Nützliche Angaben

http://www.dienstleistungsscheck-online.at http://www.vaeb.at Kompetenzzentrum der VAEB Tel 0810555666

Email VAEB: dienstleistungsscheck@vaeb.at http://bmask.gv.at oder http://www.sozialministerium.at

Tiroler Soziale Dienste („TSD“): Tel 0512 21 440; Email: office@tsd.gv.at; http://wwsw.tsd.at

Land Tirol, Bereich Flüchtlingskoordination: Tel 0512 5082592; Email: soziales@tirol.gv.at