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Die Genfer Flüchtlingskonvention 1951 – Reformbedarf angesichts der Flüchtlingskrise?

Peter Hilpold

ao.Univ.-Prof. Dr. Peter Hilpold

Abstract
Europa ist gegenwärtig mit einem in der Nachkriegszeit noch nie dagewesenen Zustrom von Flüchtlingen konfrontiert. Es ist deutlich geworden, dass die vorhandenen internationalen Instrumente nicht ausreichen, um diese Herausforderung in den Griff zu bekommen. Die Genfer Flüchtlingskonvention 1951 ist nämlich zu einer Zeit konzipiert worden, als das Flüchtlingsproblem eine völlig andere Gestalt hatte. Durch den Kalten Krieg sind die Migrationsbewegungen zwischen Ost und West zum Erliegen gekommen. Nun hat sich die Situation aber wieder grundlegend geändert und der Ruf wird lauter, die Flüchtlingskonvention abzuändern. Nach der hier vertretenen Auffassung wäre dies aber nicht sinnvoll.

Die Genfer Flüchtlingskonvention hat in ihrer Anwendung eine erstaunliche Dynamik gezeigt und konnte damit flexibel auf neue Herausforderungen reagieren. Auf der anderen Seite ist es aber auch zutreffend, dass Europa durch den gegenwärtigen Flüchtlingsstrom überfordert ist und darauf nicht in geeigneter Weise reagieren kann. Eine Lösung dieses Problems sollte jedoch in erster Linie außerhalb Europas gesucht werden, dort, wo seine Wurzel liegt. Zu diesem Zweck hat die EU eine geeignete außenpolitische Strategie sowie ein entsprechendes Instrumentarium zu entwickeln, auf dessen Grundlage Solidarität eingefordert werden kann. Es wird oft beklagt, dass es in der EU an Solidarität fehle, doch im vorliegenden Fall muss die Forderung nach universeller Solidarität erhoben werden.

Ausgabe 01 2016 (14. Jg.)

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