AsylwerberInnen sind Personen, die in Österreich um Asyl angesucht haben. Ihr Asylverfahren ist noch nicht abgeschlossen, d.h. es wurde noch nicht entschieden, ob sie in Österreich bleiben können oder nicht.
Für die Dauer des Verfahrens erhalten AsylwerberInnen die sogenannte Grundversorgung. Die monatliche Grundversorgung in Tirol beinhaltet folgende Leistungen:
- Ein Platz in einer Flüchtlingsunterkunft oder einen Mietzuschuss von 120 Euro für Einzelpersonen bzw. 240 Euro für Familien
- Drei Mahlzeiten pro Tag oder Essensgeld: max. 200 Euro für Erwachsene, 90 Euro für Minderjährige, 190 Euro für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- Krankenversicherungsbeiträge
- 40 Euro Taschengeld pro Person im Heim
- 12,50 Euro Bekleidungsgeld
- 16,70 Euro Schulgeld für SchülerInnen
Eine einzelne privat wohnende Person bekommt also monatlich maximal 320 Euro für alle Ausgaben wie Miete, Heizung, Strom, Essen usw. ausbezahlt. Der vergleichbare Betrag aus der Mindestsicherung für ÖsterreicherInnen liegt bei maximal 837,76 Euro.
Eine fünfköpfige Familie – also Mutter, Vater und drei minderjährige Kinder – bekommt insgesamt ca. 910 Euro monatlich. Zum Vergleich: Eine fünfköpfige österreichische Familie, die Leistungen aus der Mindestsicherung bezieht, hat zumindest 2.200 Euro zur Verfügung.
Für die Betreuung von AsylwerberInnen in Flüchtlingsunterkünften ist die Tiroler Soziale Dienste GmbH (TSD) zuständig.